Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 93326, Abensberg, KEH 7, Traubenstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 9 km/h. Die Messung mit Leivtec XV3 ergab 59 km/h. Angebot eines Verwarnungsgeldes von 30,00 € erhalten
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
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