Bei einer Geschwindigkeit von 91 km/h wurde der erforderliche Abstand von 37,92 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 99326 Behringen, auf der BAB 71, im Bereich von km 95,4, RF Schweinfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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