Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,58 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 99326, Behringen, BAB 71, km 95,4, RF Schweinfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video, Zeugenaussagen der aufnehmenden Beamten dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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