Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 99330, Gräfenroda, BAB 71, bei km 113,45, RF Frankfurt nicht eingehalten. Geschwindigkeit 77 km/h, Abstand 38 m
Der Abstandsverstoß wurde mit Video festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung
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