Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Aachen, Zehnthofweg 66, Fahrtrichtung Von-Coels-Str.. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 ergab 63 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Aachen übersandte Zeugenfragebogen

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