Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Aarbergen-Michelbach, im Aartal, B 54, Nahversorgungszentrum, Einmündung Wirtschaftsweg außerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Aarbergen übersandte Verwarnung/ Anhörung

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