Bei einer Geschwindigkeit von 163 km/h wurde der erforderliche Abstand von 81,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Allershausen, auf der A 9, München, Ab. 1040, km 7,988 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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