Bei einer Geschwindigkeit von 174 km/h wurde der erforderliche Abstand von 87,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Allershausen, auf der A 9, München, Ab. 1040, km 7,988 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung

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