Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Allershausen, auf der A 9, München, Ab. 1040, km 7,988 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS4.5 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, §4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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