Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug
in Altendorf, A 73, Ri. Suhl, Abschnitt 520, km 1.700 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System 4.5 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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