Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Alzey, Gem. Alzey, A 61, Höhe km 322,901, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Geschwindigkeit 79 km/h, Abstand 36 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Abstandsmessung ,Videobandaufzeichnung

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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