Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ammerbruch-Seebronn, BAB 81, km 615,750, Singen – Stuttgart mit 40 km/h, bei zulässigen 140 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed dokumentierte 160 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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