Bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h wurde der erforderliche Abstand von 70,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Anzing, A 94, Ri. Passau, Abschnitt 280, km 1.300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem mit VKS 3, Video, Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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