Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Artern, Abzweig Voigtstedt, L 3086 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 102 km/h mit Einseitensensor mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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