Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ascheberg, A 1, km 302,370, RF Dortmund nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Zeugenfragebogen
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