Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Aßlar, auf der A 45, Ri. Dortmund, bei km 159,750 um 17 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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