Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Augsburg, B 17, Abschnitt 850, km 0,900, Göggingen, Oberbürgermeister-Müller-Ring die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan FM1 in Enforcement Trailer mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 95 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandt Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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