Bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h wurde der erforderliche Abstand von 68,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Augsburg, B 17, Ri. Landsberg am Lech, Abschnitt 780, km 0.719 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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