Bei einer Geschwindigkeit von 96 km/h der erforderliche Abstand von 48,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Augsburg, B 17, Ri. Süden, Abschnitt 780, km 0.719 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS4.5 festgestellt. Beweismittel: Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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