Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bad Homburg, Zeppelinstr. Höhe Betriebshof, FR Oberursel, außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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