Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Oeynhausen, auf der K 8, Kirchbreite, FR Osten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 68 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Traffipax Speedophot Digital und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen
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