Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bad Salzuflen, auf der L 712 – Ostwestfalenstraße, FR Bielefeld, bei Auffahrt A2 – Ostwestfalen-Lippe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax, Traffiphot S ()3), mit Smart-Camera IV, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandt.

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