Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bad Schwartau, BAB 1, km 61,700, FR Hamburg, außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Ostholstein übersandte Vordruck Anhörung

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