Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bad Wurzach, Zwings, L 314 a.g.O.-70, FR Bad Wurzbach um 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit durch Messung mit Lasergerät mit Foto 93 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ravensburg übersandte Zeugenfragebogen
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