Bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h wurde der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bakum, BAB 1, km 168,875, RF Osnabrück nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 select festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vechta übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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