Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h in Barleben, Barleben, BAB 2, km 86,760, Fahrtrichtung Hannover bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto e

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung

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