Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bedburg-Tau, Sommerlandstraße, Höhe Haus Nr. 2 mit 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandt.
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