Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bensheim, auf der Heidelbergerstraße, vor Nr. 48-48a, Richtung Innenstadt um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bensheim übersandte Verwarnung / Anhörung
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