Bei einer Geschwindigkeit von 85 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Berg, A 3 Süden, Passau, Ab. 840, km 2.650 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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