Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Berg, A9, Ri. Berlin, Abschnitt 120, km 1.65,die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 121 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto . Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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