Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bergkamen, auf der BAB 2, bei km 415,900, FR Oberhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 64 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 124 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen
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