Bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h wurde der erforderliche Abstand von 68,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde in Bielefeld, A 33, km 44,100, RF Brilon nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Abhörungsbogen
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