Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h der erforderliche Abstand von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dormagen, A 57, km 94,100, RF Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Frontfoto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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