Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 150 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Beweismittel: Sensormessung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fragebogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandt.
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