Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415,linke Spur, FR Hannover mit 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Sensormessung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandt.
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