Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der Gütersloher Straße, Ecke Bohlenweg, FR stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragebogen für Fahrzeughalter /Fahrzeugführer

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