Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bienenbüttel, B 4, Abs. 600, Stat. 1, FR Uelzen mit 37 km/h, bei zulässigen 570 km/h gemessen. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.
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