Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.01.2016 in 74321 Bietigheim-Bissingen, L 1110, Grotztunnel, FR Bissingen-Ost mit 13 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 330 dokumentierte mit Beweisfoto 73 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen
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