Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bilsen, Kieler Str. Nr. 2, Zur Bilsener Mühle, Rtg. Quickborn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 71 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Induktionsschleifenmessung und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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