Bei einer Geschwindigkeit von 92 km/h der erforderliche Abstand von 46,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bimöhlen, BAB 7, 112.400, Fahrtrichtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.5.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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