Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h der erforderliche Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bimöhlen, BAB 7, 112.400, Fahrtrichtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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