Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Bingen, Gem. Bingen, BA 60, km 45,6, FR Gensingen festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 99 km/h. Die mit Lasergerät und Foto dokumentierte Übertretung betrug 39 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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