Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 43,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Binzen, auf der BAB 98, bei km 4,250, Fahrtrichtung Weil-LÖ nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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