Bei einer Geschwindigkeit von 97 km/h der erforderliche Abstand von 48,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bissendorf, auf der BAB 30, bei km 84,691, Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Zeugenfragebogen

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