Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. In Blankenheim-Nord, auf der B 51, Abzweig B 258, FR A 1 außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 28.03.2016 mit 35 km/h, bei zulässigen 70 km/h Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die Geschwindigkeitsmessanlage -TRAFFIPAX TPH-S dokumentierte mit Messfoto, Frontfoto 105 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen
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