Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Borgholzhausen, Bielefelder Str., Einm. Barnhauser Straße FR Borgholzhausen mit 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit Speedophot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.
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