Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, BAB 31, km 6,300, FR Emden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 1120 km/h mit Vitronic PoliScan mit Foto. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 40 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Bottrop übersandte Anhörungsbogen

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