Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, Osterfelderstr., zw. Kirchhellener Straße und Peterstr. mit 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Geschwindigkeitsmessung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Bottrop übersandt.
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