Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Brandenburg, B 1, O.-Sidow-Str., Abschnitt 930, km 0,3, in FR Altstadt Bahnhof mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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