Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Breb,-Fechingen, A 6, in Höhe Fechinger Talbrücke, Rtg. Saarbrücken die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Durch Lasermessverfahren mit PoliScan FM 1 mit Frontfoto wurden 123 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Zeugenfragebogen

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